Kururlaub/antrag

Der Weg zurambulanten Vorsorgeleistung

Was ist ein Kururlaub? Der Begriff „Kur“ vereint die Begriffe „Sorge, Fürsorge und Pflege“ – Für sich selbst und für die eigene Gesundheit. Wenn wir also von einem Kururlaub sprechen, dann erwartet Sie mehr als nur Urlaub. Der Ortswechsel unterstützt die Regeneration des Körpers und der Lebenskraft.

Die „offene Badekur“ heißt von nun an „ambulante Vorsorgeleistung in einem anerkannten Kurort“ und ist seit Juni 2021 mittlerweile als Pflichtleistung festgelegt. Dafür kann ein Kurzuschuss von bis zu 16,00 € gewährt werden. Die ambulante Kur sollte 21 Tage dauern und das Kurwiederholungsintervall beträgt in der Regel drei Jahre.

Da die ambulante Vorsorgemaßnahme als Pflichtleistung im Sozialgesetzbuch verankert ist, kann die Krankenkasse einen begründeten Kurantrag nicht mehr ablehnen, wenn Therapiemaßnahmen am Heimatort durchgeführt wurden. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Über folgenden Button können Sie sich einen Kurantrag herunterladen:

Grünes Pflanzenarrangement im Vordergrund, Deckenleuchte und Muster an der Decke im Hintergrund.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf

Wir beraten Sie gerne rund um das Thema „ambulante Vorsorgemaßnahme“ – ganz egal wo Sie wohnen. Telefonisch, persönlich und individuell klären wir Sie über die Möglichkeiten auf, um Ihre Gesundheitsvorsorge in unserem 5-Sterne Thermal-Campingresort durchführen zu können.

Rufen Sie bei unserer Kur-Hotline an (kostenlos aus dem deutschen Festnetz): 0800 / 000 5707

Bitte beachten Sie! Unsere Berater geben keine individuellen Therapieempfehlungen ab. Die Inanspruchnahme des Beratungsdienstes ersetzt daher in keinem Fall das persönliche Gespräch mit Ihrem Arzt.

Kurantrag und Nachsorge

Der Kurantrag sollte mindestens zwei Monate vor dem geplanten Gesundheitsaufenthalt gestellt werden. Bei eventueller Ablehnung können und sollten Sie schriftlichen Widerspruch einlegen. Dies geschieht am besten in Zusammenarbeit und Unterstützung mit Ihrem Hausarzt und mit uns (Kur-Hotline).

Ambulante Rehaleistungen gibt es für 20 Behandlungstage. Bei stationären Rehakuren gilt eine Obergrenze von drei Wochen. Erst nach Ablauf von drei Jahren kann erneut eine ambulante Vorsorgeleistung beantragt werden. Gerne informieren wir Sie in Zukunft, wann Sie eine weitere Leistung beantragen können.

Wartebereich mit Pflanzen, Stühlen und einem Wasserspender in einem Raum mit sanften Farben und indirekter Beleuchtung.

Leistungen der Krankenkasse

Eine Frau entspannt in einer Badewanne, umgeben von modernen Badezimmerdetails und sanftem Licht.

Tageszuschuss

Nach der gesetzlichen Regelung stehen Ihnen diese Leistungen als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse alle drei Jahre, bei medizinischer Notwendigkeit sogar in kürzeren Abständen, zu. Der Tageszuschuss Ihrer Krankenkasse (für Unterbringung und Verpflegung) beträgt je nach Krankenkasse höchstens 16,00 €. Dieser Anspruch gilt selbstverständlich auch für Mitmenschen, die schon aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind (z. B. Rentner).

Zuzahlungen

Es fallen 10,00 € einmalig für das Kurarzt-Rezept an (nicht bei allen Krankenkassen). Der durchschnittliche Zuzahlungsbetrag liegt bei ca. 95,00 €. Bei der Verordnung von Heilmitteln über Ihre Chipkarte müssen Sie 10 % der Kosten selbst tragen.

Ein Paar in Bademänteln steigt eine Treppe hinauf, während sie Sonnencreme und Unterlagen halten.

Kurantrag

Zuerst sollten Sie gemeinsam mit Ihrem Hausarzt einen schriftlichen Kurantrag ausfüllen. Anschließend überprüft und genehmigt die Krankenkasse Ihren Kurantrag. Der Kurantrag sollte mindestens zwei Monate vor dem geplanten Gesundheitsurlaub gestellt werden. Bei einer eventuellen und sehr selten vorkommenden vorübergehenden Ablehnung Ihres Kurantrages, können Sie sich gerne an uns wenden (Kur-Hotline). In dieser Situation sollten Sie nämlich unverzüglich einen Widerspruch gegen die Ablehnung einlegen, dies geschieht am besten in Zusammenarbeit mit Ihrem Hausarzt.

Ihr Hausarzt aber auch unsere Badeärzte können selbstverständlich auch weiterhin wirksame Behandlungsformen verordnen. Die maximale Verordnungsmenge beträgt bei Heilmittel pro Rezept im Regelfall sechs Einheiten pro Behandlungsart, Folgeverordnungen sind möglich. Rezepte, die Sie von zu Hause mitbringen, dürfen nicht älter vier Wochen sein, außer Ihr Arzt legt den späteren Behandlungstermin auf der Verordnung fest.